Kinderwunsch

Viele Paare, die, wie beim MRKH-Syndrom, aufgrund des Fehlens einer funktionsfähigen Gebärmutter keine Kinder bekommen können, möchten ihren Kinderwunsch trotzdem erfüllen – und wir sie dabei natürlich unterstützen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Sie in Betracht ziehen können.


 Adoption

Adoption stellt für Kinderlose eine Möglichkeit dar, eine eigene Familie zu gründen und gleichzeitig dadurch einem Kind ein Leben in einer Familie zu ermöglichen

Grundsätzliches
Es gibt verschiedene Arten der Adoption, z.B. ob Sie ein Kind aus Deutschland aufnehmen möchten oder aus dem Ausland.

Inlandsadoption:
siehe unten, 200 € für einen notariellen Antrag

Auslandsadoption:
Die Voraussetzungen sind je nach Land unterschiedlich, die meisten Adoptionen sind in Spanien. Das Alter der Kinder ist 2 – 6 Jahre (keine Säuglinge), da erst vor Ort eine Adoptionsfähigkeit überprüft wird. Hierbei müssen jedoch mit 15.000 – 30.000 €  pro Vermittlung gerechnet werden.

Abhängig vom Wohnsitz gibt es je nach Jugendamt unterschiedliche Voraussetzungen.
Die Staatsangehörigkeit ist hierbei unbedeutend.

Insgesamt besteht ein Missverhältnis: Es gibt grundsätzlich zu wenige Kinder und viele interessierte Eltern. Die Wartezeit beträgt also meist 3 – 5 Jahre.
Dabei werden nahezu nur Säuglinge in Deutschland zur Adoption freigegeben.

Anonymität
Auch zur Anonymität gibt es Unterschiede:

Inkognitoadoption: Die Daten beider Seiten bleiben geheim. Das Kind hat aber ab dem 16. Geburtstag das Recht, die Akten einzusehen und so seine leiblichen Eltern kennenzulernen.

Halboffene Adoption: Die leiblichen Eltern können über das Jugendamt in Kontakt mit dem Kind bleiben.

Offene Adoption: Ermöglicht den direkten Kontakt zwischen leiblichen Eltern und Adoptiveltern.

Verwandtenadoption
Dabei können Kinder, deren Eltern verstorben sind, von Verwandten (auch Großeltern und Geschwister) adoptiert werden.

Voraussetzungen
Wer ein Kind adoptieren möchte, muss uneingeschränkt geschäftsfähig und mindestens 25 Jahre alt sein. Bei Ehepartnern kann dieses Alter bei einem Partner unterschritten werden, dieser muss jedoch mindestens 21 Jahre alt sein.
Ist ein Paar verheiratet, kann grundsätzlich nur gemeinsam adoptiert werden. Bei Alleinstehenden, unverheirateten oder homosexuellen Paaren, können nur Einzelpersonen ein Kind aufnehmen.

Die Motive für die Adoption spielen ebenfalls eine zentrale Rolle und werden bei der Eignungsprüfung erfragt. Der Altersunterschied zwischen einem der Elternteile und dem Kind sollte kleiner als 40 Jahre sein.

Vermittlung
Nur Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter dürfen Adoptionen vermitteln und prüfen dabei, welche Familie am besten zum Kind passt.
Die Dauer eines Verfahrens ist unterschiedlich, die Eignungsprüfung dauert in der Regel zwischen 6 und 12 Monaten.
Hierzu müssen verschiedene Unterlagen der Adoptionseltern eingereicht werden z.B. ein Antragsformular oder eine Bewerbung, Lebensläufe, Auszug aus dem Familienbuch, Geburtsurkunden, Führungszeugnisse, Verdienst- und Vermögensnachweise, …

Alternativen

  • Pflegekind (Vollzeitpflege)
  • Kind aus Notlage

Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen die Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=101234.html

Buchempfehlung
Als Buch empfehlen wir Ihnen „Adoption – alles was man wissen muss“ von Herbert Riedle


 Leihmutterschaft

Hierbei wird einer sogenannten Leihmutter die befruchtete Eizelle des Paares in die Gebärmutter gegeben und diese trägt die Schwangerschaft aus. Bei zusätzlich funktionslosen Eierstöcken ist auch eine Eizellspende möglich. Beide Varianten sind in Deutschland rechtlich nicht zugelassen.


Uterustransplantation (Gebärmuttertransplantation)

Zum Thema Uterustransplantation lesen Sie hier weiter

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